Raus in die Natur. Rein ins Erlebnis

WANDERORDNUNG

des Sauerländischen Gebirgsvereins - Abteilung Velbert e.V.

Unsere Wanderungen werden von den Wanderführern/-innen sorgfältig vorbereitet. Die Wanderführer/-innen können - wenn erforderlich - Weg und Ziel der Wanderung ändern. Jeder Teilnehmer wird gebeten, Anordnungen des Wanderführers nachzukommen, den Weg nicht zu kritisieren, nicht zu weit vorauszueilen oder zurückzubleiben und bei vorzeitigem Abbruch der Wanderung sich abzumelden,

1.  geschriebene und ungeschriebene Gesetze über Natur, Wild- und Denkmalschutz zu beachten,

2.  Papier, Dosen, Flaschen und sonstige Reste nicht am Rastplatz liegen zu lassen. Sind Abfallkörbe nicht vorhanden, muss aller Abfall wieder mitgenommen werden,

3.  die Bestimmungen über das Rauchen im Wald zu beachten,

4.  geschützte Pflanzen und Blumen nicht zu pflücken sowie keine Zweige abzureißen,

5. sich wetterfest und zweckmäßig zu kleiden,

 

6. bei PKW-Fahrten bitte Ersatzschuhe mitnehmen.

Die Teilnahme geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Mitglieder des SGV besteht eine kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung. Jeder SGV-Unfall, der ärztlich behandelt werden muss, sollte als formloser Antrag mit Schilderung des Unfalls dem Hauptverein gemeldet werden. Für Fragen steht Wfr. Ingrid Klüber, Tel.: 02051/609217 gerne zur Verfügung. Wünsche und Beschwerden sind dem Wanderwart mitzuteilen.

Änderungen sind vorbehalten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Fahrplanwechsel.

Veranstaltungen, die im Wanderplan nicht mit vollständigen Angaben über Uhrzeit, Treffpunkt, Voranmeldung und Anzahlung versehen sind sowie über notwendige Änderungen werden jeweils frühzeitig im Aushangkasten an der Wandertafel Velbert, Friedrich-Karrenberg-Platz und - wenn möglich

- in den örtlichen Zeitungen bekannt gegeben. Außerdem erteilen der Vorstand und die zuständigen WanderführerInnen Auskunft.

 

GÄSTE SIND IMMER HERZLICH WILLKOMMEN!

Auch für sie gilt die Wanderordnung

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